Tätigkeiten.

Einspruchs­verfahren.
Klagen.

Das Führen von Einspruchsverfahren gegen Einfuhrabgabenbescheide und sonstige zollrechtliche Verwaltungsakte bei den Hauptzollämtern sowie von Klageverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof sowie ggf. dem Europäischen Gerichtshof gehört zu den anwaltlichen Kerntätigkeiten der Kanzlei.

Zivilrechtlich gehören die Bewertung von Haftungssituationen und die Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen zur anwaltlichen Aufgabe der Kanzlei. Solche Situationen können sich innerhalb der Logistikkette ergeben oder im Verhältnis zwischen Handels- oder Produktionsunternehmen und Logistikdienstleister.

Allerdings gilt es auch hier abzuwägen. Denn Schadensersatzverfahren zwischen den Beteiligten stören in der Regel ein durchzuführendes Einspruchsverfahren gegen den Einfuhrabgabenbescheid oder die Durchführung des Vorsteuerabzugs durch den umsatzsteuerlich Berechtigten. Beides kann einen finanziellen Schaden mindern oder sogar gänzlich vermeiden. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein kooperatives Zusammenwirken der Beteiligten und potentiellen Anspruchsgegner.

Haftung.
Schadens­ersatz.

Bußgeld- und Zollstraf­verfahren.

Bei der Verletzung von zollrechtlichem oder außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften vertritt die Kanzlei in den Ermittlungsverfahren. Leichte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Schwere Verstöße werden in der Regel als Straftat verfolgt. Im Bereich des Zollrechts stellen Verstöße häufig Steuerordnungswidrigkeiten oder Steuerstraftaten dar. Bei Verstößen im Außenwirtschaftsrecht drohen indes bereits bei geringen oder formalen Verstößen empfindliche Strafen.

Die Kanzlei bietet Beratung und Unterstützung bei Themen zur zollrechtlichen Compliance an. Dies erfasst die Beratung zur grundsätzlichen Ausrichtung einer Zollabteilung bzw. Zollorganisation und zum Umfang und Inhalt von zollrechtlichen Arbeits- und Organisationsanweisungen. Der Position des Zollverantwortlichen in einem Unternehmen kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Einmal etablierte Prozesse sollten bei Bedarf neu bewertet und auf Aktualität geprüft werden.

Compliance.

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