„Customs Law – Climb Mountains And Think Beyond Borders“

Rechtsanwalt Kühl studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität in Marburg an der Lahn sowie in Oslo / Norwegen. Er ist seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen.

Zwischen 2009 und 2017 war er als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Zollrecht, Verbrauchsteuerrecht und Außenwirtschaftsrecht bei einer mittelständischen Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg tätig. Ab 2017 setzte er seine Tätigkeit bei gleichbleibenden Schwerpunkten in einer mittelständischen Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Bremen fort.

Von 2020 bis 2023 war er als Syndikusrechtsanwalt in der Zollabteilung eines DAX-Konzerns tätig.

Rechtsanwalt Kühl begann zudem im Jahre 2021 mit einer Promotion zum Dr. iur. an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster.

Im Jahr 2023 gründete er die Zollrechtskanzlei mit Sitz in Bremen.

„Zur Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer bei vollmachtloser Vertretung“
Aufsatz

Umsatzsteuer Rundschau (UR) 16/2024


„Verschärfte Bußgeldvorschriften durch die geplante Reform des Unionszollrechts“
Aufsatz

Logistik und Recht (LogR) 2/2024


„The Idea of a Binding Tariff Information for Group Companies under EU Customs Law („Group BTI“)“
Aufsatz

Global Trade and Customs Journal (GTCJ) Vol. 19 Issue 6 (2024)


„Weiterentwicklung der vZTA – Plädoyer für eine konzernweit geltende verbindliche Zolltarifauskunft (Konzern-vZTA)“
Aufsatz

Außenwirtschaftsrechtliche Praxis (AW-Prax) 07/2023


„Der zollrechtliche vollmachtlose Vertreter beim Verfahren 42 ist nicht zwingend Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer“
Aufsatz

Mehrwertsteuerrecht (MwStR) 07/2022


„Der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer im Sinne des Zollrechts“
Aufsatz

Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ) 12/2021


„Der Anspruch auf Prozesszinsen im Unionszollrecht“
Aufsatz

Deutsches Steuerrecht (DStR) 46/2020


„Anwendbarkeit von Art. 116 Abs. 6 UZK auf Prozesszinsen“
Kommentierung zum Urteil VII R 38/18 des Bundesfinanzhofes v. 22.10.2019

Transportrecht 10/2020


„Kein Ausschluss der EUSt-Freiheit gestohlener und von der Versicherung des Geschädigten eingeführter Rückwaren“
Kommentierung zum Urteil 7 K 356/13 des Hessischen Finanzgerichts v. 08.06.2016

Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ) 04/2017 (Beilage)

Veröffent­lichungen.

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