Informa­tionen.

Die Gesetzgebung im Bereich der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ist juristisches Neuland. Alle mittelbar und unmittelbar Beteiligten aus Wirtschaft, Verwaltung und Beratung werden hier einen rechtlichen Erfahrungsprozess durchleben. Zukünftige und weitere Gesetzgebung im Bereich Environmental Social Governance („ESG“) ist vorhersehbar. Ebenso vorhersehbar ist die perspektivische Relevanz solcher Themen auch für kleinere und mittelständische Unternehmen. Dieses moderne Rechtsgebiet kann mit dem Mandanten aktiv mitgestaltet und entwickelt werden.

Sorgfalts­pflichten in der Lieferkette.

CO2 – Grenz­ausgleich.

Der CO2-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment Mechanism – „CBAM„) wird nach derzeitigem Verhandlungsstand in Anlehnung an das Unionszollrecht als eine weitere Art der Einfuhrabgabe installiert werden. Auch hier fehlen den Wirtschaftsbeteiligten Erfahrungswerte. Wenn es zukünftig zu Rechtsstreitigkeiten mit den -vermutlich- zuständigen Zollbehörden kommen sollte, bietet sich eine im Zollrecht erfahrene anwaltliche Vertretung an.

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